Unser Unternehmen hat kürzlich ein Honorarberechnungssystem für die Honorarermittlung bei Stufenverträgen im Rahmen eines Forschungsprojektes für alle Leistungsbilder entwickelt. Dieses System wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Weber aus Berlin erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass sich damit die Übergänge zwischen den HOAI-Fassungen auf überschaubare Weise und nachvollziehbar abrechnen lassen. Denn es handelt sich nicht nur um ein Berechnungssystem, sondern gleichsam um eine grafische Aufstellung, die dem Rechnungsempfänger die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Rechnungsbestandteile der Grundleistungen erläutert und auch anschaulich (ergänzend zur Berechnung) darstellt.
Besonderheit dieses Systems ist, dass das Honorar auf Basis einer ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung (Leistungsbild HOAI 2009) in Verbindung mit den neuen Honorarregelungen nach HOAI 2013 ermittelt werden kann. Einzelheiten bei den inhaltlichen Abweichungen der jeweiligen Grundleistungen werden dabei automatisch berücksichtigt und grafisch aufgezeigt. Integriert in dieses Honorarberechnungssystem sind die Siemon-Bewertungstabellen in aktuellster Form. Dabei wurden grundsätzlich ähnliche Strukturen angewendet wie beim Honorargutachten für das Bundeswirtschaftsministerium welches die Honorartafeln zur HOAI 2013 zur Grundlage hat.