Mit der neuen HOAI 2021 wurde im wesentlichen die Verbindlichkeit der bisherigen Mindest- und Höchstsätze abgeschafft. Stattdessen sind nur noch Orientierungswerte als Honorarempfehlungen in der ehemaligen Preisrechtsregelung verankert. Damit ist das verbindliche Preisrecht in seiner bisherigen Form weggefallen.
Die Honorartafelwerte aus der HOAI in der Fassung von 2013 wurden jedoch unverändert in der HOAI 2021 übernommen. Die erheblichen Aufwandsveränderungen in den letzten 8 Jahren haben sich insofern nicht in aktuellen Honorartafelwerten (=Orientierungswerte) niedergeschlagen. Für uns war das Anlass ein Gutachten zu erstellen, welches sich mit den geänderten Aufwandsfaktoren, die bereits beim Gutachten zur HOAI 2013 Anwendung gefunden haben, befasst.
Als wesentliche Aufwandsfaktoren sind Veränderungen bei der Baukostenentwicklung, der Rationalisierung, des Mehr- oder Minderaufwands durch rechtliche und technisch-fachliche Anforderungen sowie bei den Bürokosten (Personalkosten und Sachkosten) identifiziert worden. Diese Einflussfaktoren wurden hinsichtlich ihrer Veränderungen im Rahmen einer Umfrage bei Planungsbüros abgefragt und in die aktuelle Honorartafelwert-Formel eingestellt, um so die aktuellen angemessenen Anhaltswerte für die Honorartafeln zu ermitteln. Die rechnerische und fachtechnische Herleitung der Honorartafelwerte (genannt: Anhaltswerte) ist Bestandteil des Gutachtens.
Das Gutachten wurde vom IWW-Institut in Würzburg in Verbindung mit dem VBI, Berlin beauftragt. Die Umfrage wurde vom VBI unterstützt.
Wesentliches Ergebnis dieses Gutachtens ist, dass die Veränderungen bei den Honorartafelwerten im Durchschnitt bei mittleren Referenzobjekten bei 20 % und mehr gegenüber dem Honorartafelwerten aus der HOAI in der jetzt gültigen Fassung liegen.
Das Gutachten leistet mit den so ermittelten Anhaltswerten für Honorartafelwerte insofern einen Beitrag zur Angemessenheit der aktuellen Honorarhöhe für Grundleistungen und zeigt darüber hinaus auf, dass eine Aktualisierung der Honorartafelwerte durch den Verordnungsgeber zeitnah geboten ist.
Bereits mit dem damaligen Gutachten für die HOAI 2013 wurde vorgetragen, dass die darin entwickelte Honorarformel eine fachtechnische Grundlage dafür liefert, jeweils zeitnahe Aktualisierungen der Honorartafelwerte vorzunehmen.
Das Gutachten leistet einen Beitrag zur Angemessenheit der aktuellen Honorarhöhe. Insbesondere bei Vertragsverhandlungen, Prüfungen im Rahmen von VgV-Verfahren oder bei Verhandlungen zu Honoraren bei privaten Projekten, dient das Gutachten als fachtechnische und organisatorische Argumentationshilfe, wenn es darum geht, insgesamt eine wirtschaftliche-, auskömmliche-, effektive- und zügige Projektabwicklung sicherzustellen.
Das Gutachten kann beim die WW-Institut in Würzburg erworben werden (https://doo.net/veranstaltung/72173/buchung).