Die HOAI 2021 wird im Januar kommen. Die verbindlichen Mindestsätze fallen weg. Die Vergabeverfahren der öffentlichen Auftraggeber werden sich anpassen. Die privaten Auftraggeber werden ebenfalls reagieren. Planungsbüros müssen auch reagieren.
Der Gesetzgeber hat neulich im BGB geregelt, dass es bei Planungsverträgen auf die im Einzelfall jeweils erforderlichen Leistungen ankommt, die sind je Projekt sehr unterschiedlich und nicht mit den bisherigen Grundleistungen immer durchgehend übereinstimmend. Die Rechtsprechung fordert das auch und stellt z.B. klar, dass Bestandsaufnahmen beim Bauen im Bestand oder andere fachlich erforderliche Leistungen zu beauftragen sind.
Das alles können wir als INDIVIDUELLES WEBINAR mit 2 Std. Dauer evtl. von 14.00 – 16.00 Uhr in einer sportlichen Videokonferenz erörtern. Wie immer bei uns, mit vielen Beispielen und auf der Grundlage aller rechtl. Regelungen. Ein Skript gehört auch dazu.
Dieses Angebot richtet sich an Planungsbüros, die mit mehreren Arbeitskräften Inhouse – Schulungen wünschen.
Termine und Konditionen: info@architektenhonorar.de
Empfohlene Teilnehmerzahl: Bis 10 Teilnehmerinnen / Teilnehmer
EDV: Wir senden einen Link, sie schalten nur Micro / Kamera ein und los geht es. Fragen können live jederzeit gestellt werden.