Auszug aus einem aktuellen Fachaufsatz von Klaus-Dieter Siemon (03/23) via Fachzeitschrift PBP (Planungsbüro professionell)
Die erteilte Baugenehmigung sorgt zunächst für Planungssicherheit. Sie besteht aber nicht nur aus dem (teils umfangreichen) Baugenehmigungsbescheid, sondern auch aus Plänen, Berechnungen und Beschreibungen, die eingereicht wurden, und die die Behörde mit Prüfstempel, Aktenzeichen, Eintragungen und Datum versehen hat. Diese Planungsunterlagen sind in ihrer Gesamtheit Bestandteil der Genehmigung und nicht nur „Beiwerk“. Soll davon später abgewichen werden, geht das mit Risiken einher, die Sie kennen und auch honorartechnisch bestmöglich managen sollten.
Den ganzen Aufsatz von Herrn Siemon können Sie beim IWW – als Teil eines Abonoments der Fachzeitschrift PBP (Planungsbüro professionell) erwerben. Hier gehts es zu dem Aufsatz (digitale Fassung).