BGH: Vereinfachungen bei Änderungshonorar und anrechenbaren Kosten
Der BGH hat zunächst klargestellt, dass das Änderungshonorar bereits formal künftig deutlich einfacher durchsetzbar ist. Denn die lästige Frage von Schriftformerfordernissen bei Planungsänderungen (praxisfern geregelt in §10 HOAI) hat der BGH klar im Sinne der Planer entschieden.